Gewässerschutz nach AwSV
Seit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) am 1. August 2017 dürfen anzeigepflichtige JGS- und Biogas- Anlagen einschließlich der zu ihnen gehörenden Anlagenteile nur noch von Fachbetrieben nach § 62 Wasserhaushaltgesetz (WHG) errichtet, von innen gereinigt, instand gesetzt und stillgelegt werden (§ 45 und Anlage 7 Nr. 2.4 AwSV). Seit August 2018 konkretisiert außerdem die Technische Regel TRwS 792 – JGS-Anlagen die Anforderungen der AwSV. Die TRwS 793 Biogasanlagen steht vor der Fertigstellung.
Was das genau für einen Fachbetrieb bedeutet und wie die behördlichen Vorgaben schon bei der Planung berücksichtigt werden können, wird bei der Fachtagung vermittelt. Ihr Schwerpunkt liegt deshalb in der praxisnahen Umsetzung der anzuwendenden technischen Regeln. Sie gibt Hinweise und teilt Erfahrungen zum wirtschaftlichen und mangelfreien Bauen und Betreiben von Anlagen für wassergefährdende Stoffe in der Landwirtschaft und zeigt Möglichkeiten zur Instandsetzung von Bestandsanlagen. Die Tagung richtet sich an Fachunternehmen, Behördenvertreter, Planer sowie Betreiber von JGS-Anlagen.
Eintreffen am Veranstaltungsort
Begrüßung
Was kommt im Zusammenhang mit der AwSV auf die Landwirtschaft zu?
Dr. Jochen Pohl
APO Geopohl AG
n.n.
n.n.
Pause mit Imbiss und Besichtigung der Fachausstellung
Gülle- und Biogasbehälter aus Beton
Dr. Thomas Richter
InformationsZentrum Beton GmbH
Fahrsilobau nach AwSV-Richtlinien mit kompletten Betonfertigteilen
Frans-Jaap Moree
Bosch Beton GmbH & Co. KG
Kaffeepause und Besichtigung der Fachausstellung
Entwässerungs- und Behandlungsmöglichkeiten durch belastete
Oberflächenwässer (JGS) auf landwirtschaftlichen Betrieben
Jens Gerendt
Mall GmbH
Fugenabdichtung im JGS Bereich - unterschiedliche Ausführungen und Bauarten
Dr. Jörg Rottstegge
B.T. Innovation GmbH
Abschlussdiskussion
Ende der Veranstaltung
Die Veranstaltung ist kostenlos!
Stehen Ihnen nach der Veranstaltungsreihe hier zur Verfügung.